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   VG Karlsruhe, 21.03.2002 - 13 K 17/01   

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VG Karlsruhe, 21.03.2002 - 13 K 17/01 (https://dejure.org/2002,22802)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.2002 - 13 K 17/01 (https://dejure.org/2002,22802)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 2002 - 13 K 17/01 (https://dejure.org/2002,22802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst eines Polizeibeamten bei zu vermutender Innendienstfähigkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.12.1995 - 1 DB 29.94
    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2002 - 13 K 17/01
    18 Die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge kann zwar nicht bereits allein auf den Umstand gestützt werden, dass der Beamte in gravierender Weise die ihm obliegende Pflicht zur Mitwirkung bei der Prüfung seiner Dienstfähigkeit verletzt hat (BVerwG, Beschl.v. 07.12.1995 - 1 DB 29/94 -, Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 3; BVerwG, Urt.v. 11.02.1997 - 1 DB 12/96 -, Buchholz 235, § 121 BDO Nr. 6).

    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschl.v. 21.04.1993 - 1 DB 8, 93 - Beschl.v. 07.12.1995 1 DB 29/94 -, Buchholz 255 § 121 BDO Nr. 3) haben amts- oder polizeiärztliche Äußerungen gegenüber privatärztlichen Attesten bezüglich der Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten grundsätzlich größeren Beweiswert.

    Vielmehr bedarf es in einem solchen Fall der Darlegung der Gründe (z.B. nachträgliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands), warum der Beamte aus der Sicht des Privatarztes - entgegen der vorliegenden Feststellung des Polizei- oder Amtsarztes - dienstunfähig ist (vgl. BVerwG, Beschl.v. 19.07.1994 - 1 DB 27.93 - Beschl.v. 07.12.1995, a.a.O.).

    Es reicht vielmehr aus, wenn aus den Gesamtumständen des Einzelfalles der Vorrang von Gutachten beamteter Ärzte zur Feststellung der Dienstfähigkeit für den Beamten ersichtlich ist (BVerwG, Beschl.v. 30.08.1995 - 1 DB 9, 95 - Beschl.v. 07.12.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.1984 - 1 DB 4.84

    Dienstbezüge - Feststellung des Verlustes - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2002 - 13 K 17/01
    Denn ein Beamter, der zur Dienstleistung nicht verpflichtet ist, bedarf der in § 9 S.1 BBesG angesprochenen Genehmigung zum Fernbleiben nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 15.05.2000 - D 17 S 7/00 - m.w.N.; BVerwG, Beschl.v. 16.03.1994 - 1 DB 4, 95 -, BVerwGE 76, 142 f.; BVerwG, Beschl.v. 18.03.1991 - 1 DB 1, 91 -, NVwZ 1992, 171).

    Die dargelegten Pflichtverletzungen sind aber als erhebliches Indiz für die Dienstfähigkeit des Beamten zu bewerten (vgl. dazu: BVerwG, Beschl.v. 16.03.1984 - 1 DB 4, 84 -, BVerwGE 76, 142; BVerwG, Urt.v. 11.02.1997, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt.v. 17.03.1998 - 1 NDH M 19/97 -) und führen zusammen mit den dem Disziplinargericht vorliegenden polizeiärztlichen Feststellungen und Begutachtungen zu der Überzeugung, dass der Beamte im streitgegenständlichen Zeitraum innendienstfähig und deshalb zur Dienstleistung verpflichtet war.

  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst trotz amtsärztlich festgestellter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2002 - 13 K 17/01
    Die Feststellung und Mitteilung des Verlustes der Bezüge und der sonstigen Leistungen erfolgt gemäß § 97 S.3 LBG durch den Dienstvorgesetzten, wobei die Feststellung auch rückwirkend erfolgen kann (ständ. Rechtspr.: vgl. bspw.: BVerwG, Beschl.v. 15.09.1999 - 1 DB 40/98 -).
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 1.91

    Rechtsmitteleinlegung - Fernmündliche Übermittlung - Fristversäumung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2002 - 13 K 17/01
    Denn ein Beamter, der zur Dienstleistung nicht verpflichtet ist, bedarf der in § 9 S.1 BBesG angesprochenen Genehmigung zum Fernbleiben nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 15.05.2000 - D 17 S 7/00 - m.w.N.; BVerwG, Beschl.v. 16.03.1994 - 1 DB 4, 95 -, BVerwGE 76, 142 f.; BVerwG, Beschl.v. 18.03.1991 - 1 DB 1, 91 -, NVwZ 1992, 171).
  • BVerwG, 19.07.1994 - 1 DB 27.93

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst - Vorrang

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2002 - 13 K 17/01
    Vielmehr bedarf es in einem solchen Fall der Darlegung der Gründe (z.B. nachträgliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands), warum der Beamte aus der Sicht des Privatarztes - entgegen der vorliegenden Feststellung des Polizei- oder Amtsarztes - dienstunfähig ist (vgl. BVerwG, Beschl.v. 19.07.1994 - 1 DB 27.93 - Beschl.v. 07.12.1995, a.a.O.).
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